Unternehmen, die ihre Produkte auf den Schweizer Markt bringen wollen, sollten sich mit den Regeln sowie den internationalen Handelsvorschriften und -beschränkungen im Zusammenhang mit Einfuhren vertraut machen.
Viele internationale Unternehmen sind bestrebt, in der Schweiz geschäftlich tätig zu werden – in einem Land, das für seine Schönheit, seinen Innovationsgeist, Luxus und die Sicherheit bekannt ist. Schweizer Produkte sind für ihre Qualität bekannt, und die Schweizer haben den gleichen Qualitätsanspruch an ihre Importwaren, insbesondere in der Landwirtschaft. Während der Großteil des Bruttoinlandsprodukts auf den Dienstleistungssektor entfällt, erwirtschaftet die Industrie nur etwa ein Viertel davon. Aufgrund der Beliebtheit und Stabilität der Schweizer Wirtschaft müssen Unternehmen, die mit ihren Waren auf dem Schweizer Markt Fuß fassen wollen, die Regeln und Vorschriften für Einfuhren gut kennen.
Vorschriften für den Schweizer Markt
Es gibt keine einheitliche Regelung für die Einfuhr in die Schweiz, und die Anforderungen hängen von der Art der Ware ab, die in das Land eingeführt wird. Die meisten Produkte, die bereits den Vorschriften der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) entsprechen oder unter ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA; ein internationales Handelsabkommen zur Erleichterung des Marktzugangs) fallen, können automatisch in die Schweiz eingeführt werden (es gibt jedoch einige Ausnahmen, darunter Warmwasserspeicher, Kühl- und Gefrierschränke, Kaffeemaschinen, Holz und Holzerzeugnisse sowie bestimmte Tabakwaren, um nur einige zu nennen). Produkte, die nicht unter diese Kategorien fallen, müssen die internationalen technischen Handelsvorschriften und -beschränkungen der Schweiz einhalten.
Unternehmen müssen wissen, welche Artikel auf der Liste der Ausnahmen stehen und wie ihre Waren eingestuft werden. Viele dieser Vorschriften sind auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch verfasst, den Amtssprachen des Landes. Es ist daher empfehlenswert für ein Unternehmen, sich an einen Sprachdienstleister zu wenden, um beglaubigte Übersetzungen zu beauftragen, damit die Anforderungen und Vorschriften genau in die Sprache des Unternehmens übersetzt werden können. Englisch ist in der Schweiz keine Amtssprache und hat daher keine Rechtsgrundlage.
Arten von Dokumenten
Ein Sprachdienstleister wie CPSL kann auch bei der Lokalisierung behilflich sein, sollten Unternehmen ihre Dokumente an die verschiedenen Kantone der Schweiz senden müssen. Sprachdienstleister können ebenso:
- Ihre Kennzeichnungen und Etiketten übersetzen
- offizielle Formulare übersetzen (online oder in Schriftform)
- Produkthandbücher lokalisieren
- Sicherheitsanweisungen lokalisieren
- Technische Anleitungen lokalisieren
- Sicherheitsanweisungen lokalisieren
- Datenblätter, Marketingmaterialien, Patente, QRD (Qualitätsprüfungen von Dokumenten) und Gebrauchsanweisungen lokalisieren.
Arten der Einfuhr
SECO ist das Staatssekretariat für Wirtschaft in der Schweiz. Es ist verantwortlich für die politische Gestaltung (einschließlich der Arbeits-, Wirtschafts- und Außenpolitik) und den Rechtsrahmen für Einfuhren.
Handelszölle, Dokumentation und Kennzeichnung
Warenzölle hängen von der Art der Ware und ihrer Klassifizierung ab. Alle Waren müssen entsprechend deklariert werden, und die Unternehmen haben kostenlosen Online-Zugang zur Ermittlung der Zollgebühren. Eine Online-Deklaration der Waren ist möglich, allerdings muss das Unternehmen zuvor bei der Zollkundenverwaltung (ZKV) registriert sein. Die Online-Registrierung ermöglicht auch die Verwaltung von Bescheinigungen und Zollanmeldern sowie die Verarbeitung und Kontrolle von Daten. Die Zollgebühren sind in der Regel sehr niedrig, was jedoch größtenteils auf die Handelsabkommen mit der EU, dem EWR und den Ländern zurückzuführen ist, mit denen die Schweiz MRA hat.
Das Bundesgesetz über die Produktsicherheit schreibt vor, dass alle in die Schweiz eingeführten Produkte getestet und als sicher zertifiziert werden müssen. Die Kennzeichnung folgt im Allgemeinen den EU-Vorschriften, aber eine CE-Kennzeichnung ist für Produkte, die ausschließlich für den Schweizer Markt bestimmt sind, nicht notwendig. Die Produktkennzeichnung von Lebensmitteln ist besonders streng und muss die Inhaltsstoffe, die Herkunft dieser Inhaltsstoffe und das Herstellungsland sowie Gesundheitsinformationen enthalten. Alle Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind oder enthalten, müssen diese Informationen auf dem Etikett aufweisen. Professionelle Übersetzungsdienste sind in diesem Fall sehr nützlich. CPSL verfügt über ein weltweites Netzwerk an Übersetzern, die sich auf Rechtstexte spezialisiert haben und beglaubigte Übersetzungen anfertigen können.
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