Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über eine gut funktionierende, effektive und branchenspezifische Sprachlösung verfügt, um Fehler bei offiziellen Dokumentenübersetzungen zu vermeiden
Das kürzlich unterzeichnete Kapitel des Handelsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU (Technische Handelshemmnisse) soll gewährleisten, dass die jeweiligen Regelwerke keine unnötigen Handelshindernisse für Exporteure schaffen. Keine Einigung konnte allerdings bezüglich des vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Abkommens über gegenseitige Anerkennung (MRA) von Konformitätsbewertungen erzielt werden. Ohne MRA gelten britische Konformitätsbewertungsstellen (KBS) nicht länger als zuständig für die Durchführung von Konformitätsbewertungen gemäß der EU-Vorschriften für CE-gekennzeichnete Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden sollen und umgekehrt.
Für die meisten Fälle bedeuten die Übergangsregelungen, dass die CE-Kennzeichnung und das umgekehrte Epsilon bis zum 31. Dezember 2024 auf dem britischen Markt Gültigkeit besitzen; allerdings muss die Mehrzahl der Waren, die derzeit der CE-Kennzeichnung unterliegen, ab dem 31. Dezember 2024 die britischen Anforderungen erfüllen, wenn sie auf den Markt gebracht werden.
Vor dem Brexit ging es für Exporteure und Importeure aus dem Vereinigten Königreich und der EU mit Volldampf voran. Doch eine Flut von Vorschriften und bürokratischen Hürden machen Ein- und Ausfuhren in das und aus dem Vereinigten Königreich nun zu einem wahren Hindernislauf. EORI-Nummern, summarische Einfuhr- und Ausfuhrerklärungen, Erklärungen für die vorübergehende Verwahrung… Die Liste scheint endlos. Aber seien Sie unbesorgt! Mit dem Sprachendienst von CPSL, dem Know-how im Bereich der Dokumentenverwaltung und der Erfahrung in Regulierungsfragen können wir Ihre Zölle mindern und gleichzeitig die Compliance maximieren.
UK-Konformitätserklärung UKCA (Conformity Assessed)
Derzeit müssen ca. 70% der in der EU verkauften Produkte über das CE-Zeichen verfügen. Glücklicherweise ist die in einem EU-Land erworbene CE-Kennzeichnung auch in allen anderen EU- und EFTA-Ländern gültig. Im Vereinigten Königreich ändert sich allerdings nun alles durch die Einführung der UK-Konformitätserklärung und weiteren Anforderungen. Die ausschließlich für das Vereinigte Königreich geltende Warenkennzeichnung (UKCA) sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und gilt für Waren, die zuvor die CE-Kennzeichnung benötigten, um in Großbritannien (England, Wales und Schottland sowie die dazugehörigen Inseln) in Verkehr gebracht zu werden. Diese Waren werden auch als „new approach“-Waren beschrieben.
Im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und innerhalb der Britischen Inseln ist die Kennzeichnung von Waren, die ausschließlich für das Vereinigte Königreich bestimmt sind (UKCA), nicht ausreichend für Waren, die in Nordirland auf den Markt gebracht werden sollen. Diese erfordern die CE-Kennzeichnung, um die Konformität mit den einschlägigen technischen Anforderungen zu bezeugen. Ferner gibt es unterschiedliche Regeln für Waren, die nach dem alten Ansatz geregelt sind oder unter nationale Vorschriften fallen sowie für Medizinprodukte und zivile Sprengstoffe.
Sollten die Verfahren zur Konformitätsbewertung nicht abgeschlossen und ein entsprechendes CE-Zertifikat vor dem 31. Dezember 2024 ausgestellt worden sein, gelten diese Produkte als „neue“ Produkte. Dies gilt auch für Waren, an denen wichtige Änderungen vorgenommen wurden, sodass deren ursprüngliche(r) Leistung, Zweck oder Art geändert wurden und damit eine neue Zertifizierung erforderlich machen. Jede „neue“ Ware muss den britischen Vorschriften entsprechen, dazu gehören ab 31. Dezember 2024 auch die Anforderungen zur Konformitätsbewertung durch eine vom Vereinigten Königreich zugelassene Stelle.
Die Maßnahme zur erneuten Prüfung gilt für alle Modultypen für die folgenden Verordnungen:
- 2001 Verordnung über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehen Geräten und Maschinen
- Verordnung über die Lieferung von Maschinen (Sicherheit) von 2008
- 2010 Ökodesign-Verordnung für energieverbrauchsrelevante Produkte (in Bezug auf Heizkessel gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission)
- 2011 Verordnungen über die Sicherheit von Spielzeug
- 2014 Verordnungen über Sprengstoffe
- 2015 Verordnungen über pyrotechnische Gegenstände (Sicherheit)
- 2016 Verordnungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
- 2016 Verordnungen über einfache Druckbehälter (Sicherheit)
- 2016 Verordnungen über Aufzüge
- 2016 Verordnungen über Druckgeräte (Sicherheit)
- 2016 Verordnungen über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- 2016 Verordnungen über nichtautomatische Wiegegeräte
- 2016 Verordnungen über Messgeräte
- 2017 Verordnungen über Sportboote
- 2017 Verordnungen über Funkausrüstung
- Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, in der in Großbritannien geltenden Fassung
- Verordnung 2016/426 über Gasgeräte in der in Großbritannien geltenden Fassung

Sprachanforderungen für den Import und Export von Waren
Unter https://www.gov.uk/topic/business-tax/import-export bietet die britische Regierung aktuelle Informationen für alle Arten von Unternehmen, die Waren in das und aus dem Vereinigten Königreich ein- und ausführen wollen. Die Website enthält einen Abschnitt mit dem Titel „Notices, Forms, and Manuals“ (Bekanntmachungen, Formulare und Handbücher), in dem Formulare für die Ein- und Ausfuhr, Verbrauchssteuerbenachrichtigungen zur Lagerung und Beförderung von Waren; Zollbescheide; Zollkontingentsbescheide; Zoll-Sperranzeigen und Zollinformationsblätter bereitgestellt werden. Wenn Sie nach speziellen Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Medizinprodukten in das und aus dem Vereinigten Königreich suchen, klicken Sie hier.
CPSL verfügt über ein internationales Team von Sprachexperten, die sich auf jene Branchen und Industriezweige spezialisiert haben, in denen eine besondere Unterstützung mit Brexit-relevanten Formalitäten nötig ist, einschließlich der Regeln für Aerosole, die bisher mit dem umgekehrten Epsilon gekennzeichnet waren und am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre bestehenden Dokumente und Etiketten ändern müssen oder gerade erst in die spannende Welt von Import und Export innerhalb oder außerhalb der EU einsteigen, unser Team bei CPSL steht Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite und führt Sie mit reibungsloser Kommunikation und Expertise sicher durch das Minenfeld internationaler Handelsbeschränkungen.
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